Wie werden Sie Mitarbeiter in unserem Verein? Unser Verein ist im Begriff auch überregional in Form von Beratungsstellen tätig zu werden. Gegenwärtig erstreckt sich unser Wirken noch auf den Berliner Raum. Unser Anliegen ist es, Mitarbeiter auf Basis der freien Mitarbeit zu gewinnen. Wir verzeichnen eine ständig steigende Nachfrage nach Beratungsleistungen, daher suchen wir bundesweit qualifizierte Fachkräfte, die entsprechend der Zulassungsbedingungen als Beratungsstellenleiter/innen haupt- oder nebenberuflich tätig werden. Zulassungsbedingungen nach §23 (3) StBerG Es sollte sich bei Ihnen um eine Person handeln, - die nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer).
| - die eine Abschlussprüfung in einem steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf oder kaufmännischen Ausbildungsberuf hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung hauptberuflich (d.h mind. 4 Std. täglich) auf dem Gebiet der von Bundes- und Landesbehörden verwalteten Steuern 3 Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
| - die mindestens 3 Jahre auf den für die Beraterbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechts hauptberuflich tätig gewesen ist
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