Wie werden Sie Mitarbeiter in unserem Verein?

Unser Verein ist im Begriff auch überregional in Form von Beratungsstellen tätig zu werden. Gegenwärtig erstreckt sich unser Wirken noch auf den Berliner Raum. Unser Anliegen ist es, Mitarbeiter auf Basis der freien Mitarbeit zu gewinnen.

Wir verzeichnen eine ständig steigende Nachfrage nach Beratungsleistungen, daher suchen wir bundesweit qualifizierte Fachkräfte, die entsprechend der Zulassungsbedingungen als

Beratungsstellenleiter/innen

haupt- oder nebenberuflich tätig werden.

Zulassungsbedingungen nach §23 (3) StBerG

Es sollte sich bei Ihnen um eine Person handeln, 

  • die nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer).
  • die eine Abschlussprüfung in einem steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf oder kaufmännischen Ausbildungsberuf hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung hauptberuflich (d.h mind. 4 Std. täglich) auf dem Gebiet der von Bundes- und Landesbehörden verwalteten Steuern 3 Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
  • die mindestens 3 Jahre auf den für die Beraterbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechts hauptberuflich tätig gewesen ist
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eine solide Existenz aufzubauen, die bis zum Hauptberuf ausgebaut werden kann. Mindestumsätze werden nicht verlangt. Es steht Ihnen frei, über den Umfang Ihres Mitgliederstamms, die Höhe Ihres eigenen Einkommens zu bestimmen.

Wenden Sie sich bei Interesse mit einer kurzen schriftlichen Bewerbung an unsere Geschäftsstelle (Anschrift s. Kontakt). Es werden Ihnen dann die Einzelheiten der Vertragsmodalitäten mitgeteilt.

Unsere umfangreiche Unterstützung sei Ihnen jetzt schon zugesichert.

 

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